GEMA - Musik auf Homepage

Musik oder Musik-Video auf der Vereinshomepage  

Die Nutzungsrechte von Musik werden in Deutschland durch die GEMA geregelt.

Möchte z.B. ein Chor zur eigenen Darstellung ein aufgenommenes Lied seines Chores, b.z.w. ein Chorvideo auf seiner Homepage veröffentlichen, so ist folgendes zu beachten.

Befindet sich der Betreiber der Homepage und sein Provider in Deutschland, so sind diese für die Veröffentlichung von Musik, oder Musikvideo verantwortlich und unterliegen den Nutzungsrechten der GEMA.

Ist der Komponist eines Liedes, das veröffentlicht werden soll, länger als 70 Jahre tot, so ist die Veröffentlichung laut GEMA lizenzfrei! Ist dies nicht der Fall, so fallen erhebliche Lizenzgebühren an. In einem eigens von der GEMA eingerichteten Portal  https://online.gema.de/lipo/portal  kann eine Lizenz zur Veröffentlichung von Musik erworben werden. Abschnitt ( 2 ) und ( 3 ) der Verordnung "Tarif VR-OD 10" kommen hier zum Tragen. Eine erworbene Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Sie muss jedes Jahr neu erworben werden.

Haben Sie Fragen zum Lizenzerwerb über den GEMA-Lizenzshop wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie uns an: Tel. +49 (0) 89 48003-216 (Montag-Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis14 Uhr).

Beispiel:

Erwerbung einer Lizenz für lizenzpflichtige Musik auf der Homepage eines Vereines. Laut "Tarif VR-OD 10" sind im Lizenzpaket ( 2 ), Abrufpaket 1 der Betrag von 240 € + 7% Umsatzsteuer - 20% Vereinsrabatt = 205,44 € pro Jahr an die GEMA zu entrichten!

 

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